Spezielle Leistungen

Reisemedizinische Beratung

„Urlaub bleibt die populärste Form des Glücks“ – und für viele Menschen in unserem Land ist die Zeit des Urlaubs eine Zeit der Reise. So unternehmen jährlich mehr als die Hälfte der Deutschen wenigstens eine Urlaubsreise von fünf Tagen Dauer, viele davon verbrachten ihren Haupturlaub außerhalb Europas. Sehr beliebt waren Urlaubsregionen in Fernost sowie in Nordamerika.

Eine solche (Fern-)Reise sollte gut vorbereitet sein. Dazu gehört eine kompetente reisemedizinische Beratung, die Dr. Vilsmeier im HDZ anbietet. Häufige Erkrankungen auf Fernreisen drohen durch Infektionen – den besten Schutz vor Infektionserkrankungen gewährleisten Impfungen.

Die reisemedizinische Beratung ist eine gute Gelegenheit, um den Impfschutz überprüfen und hinsichtlich des Reiseziels bzw. Urlaubslands anpassen zu lassen. Sie erhalten zudem nützliche Informationen über Verhaltensmaßnahmen zu Hygiene (z. B. Nahrung und Trinkwasser) sowie Expositonsprophylaxe (z. B. Schutz vor Mückenstichen, Vermeidung von Tierkontakten). Optimal wäre eine reisemedizinische Beratung spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt.

Viele Krankenkassen übernehmen bzw. bezuschussen die Kosten für reisemedizinische Beratung und Reiseimpfungen. Die Abrechnung der Reiseimpfungen erfolgt nach dem Kostenerstattungsprinzip, d. h. Sie erhalten nach der reisemedizinischen Beratung und Reiseimpfung eine Rechnung und treten für die Leistungen zunächst in Vorkasse. Die entstandenen Kosten werden Ihnen nach Einreichen der Rechnungen nachträglich von Ihrer Krankenkasse erstattet bzw. bezuschusst. Wir wünschen Ihnen eine gesunde Reise!

Akupunktur​

Die Akupunktur ist ein wichtiges Teilgebiet der traditionellen chinesischen Medizin. Ihre Ursprünge und Erfahrungen reichen weit über 5000 Jahre zurück. Aus dieser Erfahrung stammen die heutigen Kenntnisse, verschiedenste Erkrankungen des menschlichen Körpers und Geistes mithilfe von Nadeln zu lindern oder zu heilen.

In der naturwissenschaftlichen, sogenannten Schulmedizin werden diese Methoden als ergänzende Maßnahmen vor allem in der Schmerztherapie miteinbezogen. Manche Diagnosen, wie chronische Kniegelenkschmerzen und Rückenschmerzen, sind sogar im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgeführt.

Daneben gibt es viele weitere Einsatzgebiete, wie z.B. Schulter- HWS- Syndrom, Migräne, Schwindel, Tinnitus, Nervenschmerzen, Raucherentwöhnung etc., die wir Ihnen gerne als Individuelle Gesundheits (IGel)- Leistung anbieten.

Für weitere Fragen und Terminvereinbarungen wenden Sie sich gerne an:

Dr. med. Claudia Wittmann

Betriebs­medizin

Die Betriebsmedizin befasst sich mit dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz und erfüllt damit gesetzliche Vorgaben für die Arbeitgeber. Ziel ist das Vorbeugen von Erkrankungen. Der Arbeitsmediziner führt Begehungen am Arbeitsplatz durch, versucht ungünstige Faktoren zu erkennen und schlägt Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen vor. Weitere Aufgaben sind Beratung zum Arbeitsschutz, zur Ergonomie, Organisation der Ersten Hilfe in Betrieben, Beurteilungen von Hygienestandards.

Es liegt langjährige arbeitsmedizinische Erfahrung in sehr unterschiedlichen Arbeitsbereichen vor. Zu nennen sind chemische Industrie, Elektroindustrie, Metallhandwerk, Verwaltungsbetriebe, Pflege, Medizinischer Bereich und Behindertenwerkstatt.

Folgende Leistungen werden am Standort Saal angeboten:

  • Arbeitsmedizinische Untersuchungen nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen
  • Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge. G20 (Lärm), G24 (Tätigkeiten mit Hautbelastung), G37 (Bildschirmuntersuchung), G42 (Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung)
  • Eignungsuntersuchungen. Muss z.B. der Arbeitnehmer wegen Gefahrstoffen ein Atemschutzgerät tragen, hat er zusätzlich zur Arbeit die Belastung eines erhöhten Atemwiderstands und das Gerätegewicht. Ebenso kann in Schutzanzügen die Körpertemperatur ansteigen, d.h. der Arbeitnehmer muss die entsprechende Fitness mitbringen. Die Eignungsuntersuchung klärt, ob der Proband den körperlichen und psychischen Anforderungen gewachsen ist. G25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten), G26 (Atemschutz), G41(Arbeiten mit Absturzgefahr)
  • Beratungen und Untersuchungen zur Umsetzung des Mutterschutzgesetzes
  • Asbest- und ODIN-Nachsorge
  • Beratung und Untersuchungen zu Wiedereingliederungsmaßnahmen
  • Impf- und Reiseberatungen bei arbeitsbedingten Aufenthalten im Ausland
  • Ansprechpartner für die betriebsmedizinischen Untersuchungen in Saal sind Frau Dr. Andres und Frau Dr. Buchner

Diabetes und Verkehr

In unserer Praxis werden Gutachten zur Fahreignung bei Diabetes erstellt, meist bei Verlängerungen zu Führerscheinen der Gruppe 2. Unterschieden werden Fahrsicherheit (=Fahrtüchtigkeit) und Fahreignung (=Fahrtauglichkeit). Die Fahrsicherheit kann beispielsweise durch eine Unterzuckerung (Hypoglykämie) kurzzeitig beeinträchtigt sein. Die Fahreignung beinhaltet die langfristige Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Die Fahrerlaubnisverordnung unterscheidet Fahrzeuge der Gruppe 1 (Fahrzeuge bis 3,5 t und Krafträder) und der Gruppe 2 (Fahrzeuge über 3,5 t und Fahrgastbeförderung) (Patientenleitlinie Diabetes und Kraftverkehr der Deutschen-Diabetes-Gesellschaft von 2019). Darin ist auch festgelegt, welche gesundheitlichen Voraussetzungen bestehen müssen. Diese werden von der Fahrerlaubnisbehörde (Landratsämter) geprüft.

Bei der verkehrsmedizinischen Bewertung der Patientenleitlinie der Deutschen-Diabetes-Gesellschaft heißt es: „Der Großteil der Menschen mit Diabetes mellitus ist geeignet, Kraftfahrzeuge zu führen. Die Voraussetzungen zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen können jedoch eingeschränkt oder aufgehoben sein, wenn durch unzureichende Behandlung, durch Nebenwirkungen der Behandlung oder durch Komplikationen der Erkrankung verkehrsgefährdende Gesundheitsstörungen bestehen oder zu erwarten sind.

Bei medizinischen Zweifelsfällen muss mit einer individuellen verkehrsmedizinischen Untersuchung die Frage geklärt werden, ob die Mindestanforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegen. Bei der Untersuchung spielen die Schwere der Erkrankung und die Art der Diabetestherapie, bereits eingetretene Komplikationen und die Fähigkeit, Anzeichen einer Unterzuckerung zu erkennen, eine zentrale Rolle. Untersucht wird auch, ob Wechselwirkungen mit anderen Erkrankungen vorliegen und ob die persönlichen Voraussetzungen für die Fahreignung gegeben sind.

Bei der Begutachtung geht es jedoch nicht allein darum, Beeinträchtigungen festzustellen, sondern auch darum, ob und wie diese ausgeglichen werden können. Kompensationsmöglichkeiten können in der erkrankten Person begründet sein, beispielsweise bei langjähriger Erfahrung als Kraftfahrer, bei verantwortungsvollem und gut bedachten Umgang mit der Erkrankung, durch vorausschauendes Handeln unter Einbeziehung möglicher Risiken und gezielte Gegenmaßnahmen. Eine Veränderung der Therapie, häufigere Blutzuckerkontrollen, eine kontinuierliche Glukosemessung oder die technische Umrüstung eines Kfz können ebenfalls die Teilhabe am Straßenverkehr ermöglichen.“

Insgesamt ist die Unfallhäufigkeit bei Diabetes allenfalls leicht erhöht.

Entsprechende Gutachten zur verkehrsmedizinischen Beurteilung bei Diabetes können durch Herrn Dr. Schindler erstellt werden. Im Regelfall sollte der Gutachter nicht der behandelnde Arzt sein.